Aufnahme: Mädchen (und Jungen) im Alter von 4 bis 12 Jahren (Aufnahmealter)
- deren Kindeswohl gefährdet ist
- die soziale und seelische Störungen aufweisen, in deren Folge sie Schwierigkeiten in sozialen Beziehungsgefügen und Handlungs- kompetenzen haben
- die aus ungünstigen und/oder krisenhaften Familien- und Erziehungs- Verhältnissen stammen
- die traumatische Erfahrungen, wie z.B. Gewalt, Missbrauch, Sucht und Vernachlässigung verarbeiten müssen
- deren Sorgeberechtigten sich in einer Notsituation befinden
- die lernbehindert sind oder schulische Teilschwächen haben
- die sich für eine Betreuung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie entschieden haben
- Kinder, die Halb- oder Vollwaisen sind, und enge Bezugspersonen brauchen